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Pressemeldungen – LAVES untersucht Gemüsebratlinge auf tierische Bestandteile

LAVES untersucht Gemüsebratlinge auf tierische Bestandteile Foto:Topfgucker-TV

Publiziert von: Redaktion Topfgucker-TV
Kategorie: Pressemeldungen
Veröffentlicht: 25.02.2016

food-monitor | Informationsdienst für Ernährung | 17. Februar 2016, 10:36 Uhr |
 

In der vegetarischen Küche sind Gemüsebratlinge beliebt. Als fleischlose Variante zu Frikadelle und Co. kommen sie in vielen Variationen in verschiedenen Gerichten zum Einsatz, z.B. als Gemüserösti- oder puffer, in Wraps oder Burgern. Häufig gibt es Bratlinge, Puffer oder Rösti bereits vorgefertigt gekühlt oder tiefgefroren zu kaufen. Doch sind die Inhaltsstoffe wirklich vollständig frei von Fleisch und anderen nicht auf der Verpackung deklarierten tierischen Produkten? Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover hat im Herbst 2015 verschiedene Produkte genauer unter die Lupe genommen und sie auf tierische Bestandteile überprüft.

Das positive Ergebnis: Keines der Produkte enthielt tierische Bestandteile, die nicht deklariert waren. Die Kennzeichnung hält in diesem Fall, was sie verspricht.

Für die vegane Ernährung aber auch für Allergiker sind diese Produkte oftmals nicht geeignet, da sie auch tierische Bestandteile, wie z. B. Ei als Bindemittel oder Milch enthalten.

Von den 14 untersuchten Proben wiesen 6 Proben Kennzeichnungsmängel auf: es fehlten zum Beispiel die Hervorhebung von Allergenen (z.B. Eier oder Milch), die Anzahl der Portionen pro Packung, die Schriftgröße war zu gering und die Kennzeichnung zu undeutlich.

Seit dem 13. Dezember 2014 gilt eine neue Lebensmittelinformationsverordnung (VO (EU) 1169/2011, die eine verpflichtende Nährwertangabe für alle verpackten Lebensmittel, die Mindestschriftgröße der Pflichtangaben auf dem Etikett, eine klarere Kennzeichnung von Lebensmittelersatzstoffen, eine optische Hervorhebung allergener Zutaten im Zutatenverzeichnis vorverpackter Lebensmittel sowie die Allergenkennzeichnung bei unverpackter Ware regelt.

Untersucht wurden sowohl frische Produkte aus der Kühltheke aus dem Supermarkt als auch Tiefkühlware aus dem Einzelhandel sowie Ware direkt vom Hersteller.

Pressekontakt:
Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Postfach 39 49, 26029 Oldenburg
pressestelle@laves.niedersachsen.de

Quelle: LAVES

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