
Aktuelle Informationen – Notar Michael Becker

Notar Michael Becker steht Ihnen in notariellen Rechtsangelegenheiten als moderner Dienstleister zur Verfügung. Mit dieser Webseite wollen wir Sie nun auch online mit nützlichen Informationen rund um die angebotenen Dienstleistungen versorgen. Notar Michael Becker fertigt nicht nur Beglaubigungen und errichtet nicht nur Urkunden.
Öffnungszeiten
Telefonisch sind wir erreichbar:
Montag bis Freitag:9 - 12 Uhr
Montag bis Donnerstag:14 - 17 Uhr
Beurkundungen nach Vereinbarung
Vereinssprechtag:
Dienstag:15 - 17 Uhr (Anmeldung nicht erforderlich)
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass in konkreten Rechtsfällen eine Beratung via Internet nicht sachdienlich und aus standesrechtlichen Gründen nicht zulässig ist. In einem ersten Gespräch können Sie uns Ihre Vorstellungen vortragen und mit uns gemeinsam entscheiden, ob und wie konkret vorgegangen werden muss. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen jederzeit gern für weitere Informationen zur Verfügung.
Kontakt:
Königstraße 17
Dresden
01097
http://www.koenigstrasse17.de/Â
fon: +49 (351) 80806-0
fax: +49 (351) 8080666
Neuigkeiten aus dem Notariat
Immobilien-Erwerb in „wilder Ehe“? Sichern Sie sich ab!
Hat es „gefunkt“ und die große Liebe ist da, schmieden Paare auch ohne Trauschein oder Lebenspartnerschaftsvertrag gerne große Pläne. Egal, ob Mann und Frau, Frau und Frau oder Mann und Mann – wer im siebten Himmel schwebt, glaubt an die gemeinsame Zukunft. Und ganz oft steht in der Beziehung an 1. Stelle der Wunsch nach den eigenen vier Wänden. Ob Haus mit Garten oder die elegante Eigentumswohnung in der City.
Das neue Gerichts- und Notarkostengesetz
Am 01.08.2013 ist das neue Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) in Kraft getreten. Die nachfolgende Tabelle listet die Kosten auf, die der Erwerber an Gericht und Notar zu zahlen hat, wenn er einen Kaufpreis bis zur Höhe des in der 1. Spalte ausgewiesenen Betrages zu zahlen hat:
Bürgernah: Deutlich mehr Rechte in Grundbuchsachen an die Notare übertragen
Kürzere Wege und mehr ortsnahe Ansprechpartner für die Erledigung von Grundbuchangelegenheiten – das will der Gesetzgeber mit den neuen Bestimmungen über die Aufgabenerweiterung für Notare in Sachen der Grundbuchordnung (GBO) erreichen.
Gleichzeitig unterstreichen und stärken die neuen Bestimmungen die Stellung von Notaren in unserem Rechtswesen. Im Ergebnis bedeutet das: Jetzt kann der Notar noch schneller, noch effektiver und damit mandantenfreundlicher als bisher für seine Klienten tätig sein.
Lesen Sie hier das Wichtigste in Stichpunkten, was sich geändert hat:
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