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Pressemeldungen – Tea-Time beim BGH

Publiziert von: Redaktion Topfgucker-TV
Kategorie: Pressemeldungen
Veröffentlicht: 03.12.2015

Urteil zu Fruchtabbildungen auf Früchtetee-Verpackungen

 

Apfel-Ingwer-Traum, Winterzauber oder Cranberry-Zimt: Tee ist eines der Lieblingsgetränke in der kalten Jahreszeit. Mittlerweile gibt es sie in sämtlichen Variationen – zumindest was die Fruchtabbildungen auf der Verpackung betrifft. „Ob die Früchte aber tatsächlich enthalten sind oder der Geschmack nur Aroma ist, zeigt oft erst der Blick auf die Zutatenliste“, weiß Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen. Dürfen Verbraucher aber nicht erwarten, dass die abgebildeten Früchte auch in Bestandteilen oder zumindest durch natürliche Aromen dieser Früchte im Tee enthalten sind? Das hat sich auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einem Verfahren gegen den Teekanne-Früchtetee "Felix Himbeer-Vanille Abenteuer" gefragt. Der BGH hat diese Frage heute beantwortet (Az.: I ZR 45/13):

 

Nach Ansicht der Richter werden Verbraucher durch die hervorgehobenen Angaben „Himbeer-Vanille-Abenteuer“ und die Abbildung von Vanilleblüten und Himbeeren zu der Annahme veranlasst, in dem Tee seien auch Bestandteile davon enthalten. Ist dies tatsächlich aber nicht der Fall, ist es irreführend. Auch ein wahrhaftiges Zutatenverzeichnis kann diese Irreführung nicht ausschließen. Die Darstellung ist damit zu unterlassen. Der Tee ist nicht mehr im Handel erhältlich.

 

„Das Urteil werten wir als großen Erfolg für mehr Klarheit und Wahrheit auf Lebensmittelverpackungen. Der fälschliche Eindruck oder die Erwartung, dass die beworbenen Zutaten auch tatsächlich im Tee enthalten sind, kann eben nicht einfach durch eine Zutatenliste wieder zurechtgerückt werden“, so Wiesemann weiter. Wichtige Informationen müssen auf der Produktvorderseite zu finden sein und es dürfen keine Qualitäten angepriesen werden, die nicht vom Inhalt eingelöst werden.

 

Mit 38.106 verkauften Tonnen in 2014 zählen Kräuter- und Früchtetees zu den beliebtesten Getränken der Deutschen, wie die Marktzahlen der Wirtschaftsvereinigung Kräuter- und Früchtetee e.V. (WKF) belegen. Davon entfielen rund 11.956 t auf aromatisierte Kräuter- und Früchtetees und etwa 6020 auf nicht aromatisierte Produkte.

 

Der BGH hat mit seiner Entscheidung das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 16. März 2012 (Az.: 38 O 74/11) wiederhergestellt.


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04109 Leipzig

eingetragen beim AG Leipzig unter VR 56

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